Nachdem ich im letzten Post ein Beispiel einer fiktiven VEGA einige möglich Auswirkungen dargestellt habe, will ich mich in diesem Post weiter damit beschäftigen welche positiven Auswirkungen die Gleichstellung und Verbindung egoistischer und altruistischer Arbeitsleistung im transmissiven System haben kann.
Als Basis dient weiterhin die STEGA Mitteldeutschland. Neben Geldspenden kann die STEGA allerdings auch Hilfsanforderungen der mit ihr verbundenen VEGAs sammeln und koordinieren. Auf Grundlage dieser Hilfsanforderungen kann die STEGA Sach- und Dienstleistungsspenden entgegen nehmen.
Ein Beispiel zur Sachspende. Schauen wir wieder auf die VEGA Essen für Hilfsbedürftige. Zur Bewirtschaftung des Landes sind Maschinen und Materialien erforderlich. Folgende Abläufe wären möglich. Aus einer klassischen Sachspende erhielt die VEGA bei ihrer Gründung einen älteren Traktor inkl. Ernteanhänger. Aus den Mitteln der VEGA wurden Pflug und Egge mit passender Tonnage und Anschlüssen neu bzw. bei einer Industrieauktion erworben. Die für die Ausbringung der Saat verwendete Saatmaschine und das Saatgut wird in Form einer leihweisen Übergabe als Sachspende des Landwirtes an die STEGA / VEGA realisiert. Für den spendenden Landwirt wird anhand eines Zeitschlüssels die Leihzeit der Maschine als gemeinnützige Spende erfasst. Der Landwirt kann diese Spende dementsprechend steuerlich geltend machen. Die VEGA hingegen gewährleistet durch ihre Satzung , dass Leihmaschinen nur durch qualifizierte Personen bedient werden. Für einen Schadensfall ist eine Versicherung zu empfehlen. An diesem Punkt kann die STEGA (als übergeordnete Stiftung) ggf. als Rahmenpartner mit den Versicherern agieren.
Ein Beispiel der Dienstleistungsspende. Über das Portal für Hilfsgesuche der STEGA wird ein Hilfsgesuch der VEGA Essen für Hilfsbedürftige erfasst. Die VEGA muss bei der unteren Wasserbehörde den neu zu errichtenden Betankungsplatz für den Traktor als Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anzeigen. Das Hilfsgesuch wird über das Portal veröffentlicht, ein spendenwilliges Ingenieurbüro stößt auf das Hilfsgesuch und tritt mit der STEGA und dann der VEGA in Kontakt. Für eine erfahrene Kraft ist die Anzeige relativ schnell erledigt, und die untere Wasserbehörde winkt die Anzeige nach einer Begehung durch. Die Dienstleistung wird nun als Dienstleistungsspende an die STEGA abgerechnet, und als Spende für das Ingenieurbüro quittiert.
Hier wird deutlich, dass die Kommunikation des Hilfsbedarfs, sowie die Koordination der Hilfsbereiten einen essentiellen Schlüsselfaktor für ein reibungsloses Ablaufen der ehrenamtlichen gemeinnützigen Arbeit und der Verbindung mit Spenden aus dem individuell orientierten Sektor darstellt. Wobei das Prinzip von Angebot und Nachfrage auch hier gilt. Dienstleistungen, Sachspenden oder zweckgebundene Geldspenden können über ein zentrales Portal für Hilfsbedarf ebenso offen eingestellt werden, wie Hilfsgesuche nach Sachspenden (z.B. Landmaschinen), Beratungsleistungen oder zweckbezogenen Geldspenden (z.B. für Diesel). Die STEGA dient hier als Mittler und Überwachungsorgan um den Güter- und Leistungsfluss zu den VEGAs zu lenken und zu koordinieren. Ein Geldfluss zwischen STEGA und VEGA sollte nur im Rahmen einer Aktionsreserve für die VEGA stattfinden, die primär dazu dienen soll kurzfristig auftretende Kosten abzupuffern. Es sollte nicht nötig sein, dass die VEGA wegen jeder Büroklammer ein Hilfsgesuch an die STEGA schicken muss. Andererseits ist zu vermeiden, dass die VEGA anfängt mit dem Geld zu wirtschaften, was ihrem gemeinnützigen Zweck widersprechen würde. Über die Aktionsreserve ansteigende freie (!) Geldmittel der VEGA müssten somit wieder in die STEGA übergehen. Etwas anderes stellen zweckgebundene Geldmittel in der VEGA dar.
Als Beispiel: Die VEGA Essen für Hilfsbedürftige benötigt im März Saatgut. Daher stellte sie im Laufe des vorhergehenden Jahres ein Hilfsgesuch nach Sachspenden im Portal der STEGA ein. 80% des erforderlichen Saatgutes konnten in diesem Zeitraum durch Spenden im Portal der VEGA zugewiesen werden. Im Februar läuft das Hilfsgesuch aus, und die STEGA übermittelt der VEGA die zweckgebundenen Mittel zum Erwerb der restlichen 20% des Saatgutes aus dem für das Jahr vorhandenen Stiftungsbudgets. Im Folgejahr reichen die Budgetmittel der STEGA nicht aus um der VEGA den vollen Hilfsbedarf auszahlen zu können. In diesem Fall muss die VEGA selbstlenkend darüber sinnieren wie der Saatgutbedarf im darauf folgenden Jahr entweder verringert werden kann (z.B. durch eine eigene Saatgutproduktion oder eine Verringerung der bewirtschafteten Felder), oder ob stärker für Unterstützung geworben werden muss. Im folgenden Jahr erlangt die VEGA durch ein Sommerfest sehr viele Spenden. Der Großteil der Spenden ist zweckgebunden für Saatgut und Diesel und geht von dort direkt als Kauf in den individuellen Sektor. Der restliche ungebundene Teil dient zur Auffüllung der Aktionsreserve. Was danach übrig bleibt geht auf diesem Weg zurück zur STEGA und wird dort wieder dem Stiftungstock zugeführt.
Ein weiterer Ansatzpunkt für das transmissive System ist die Share-Economy. Mehr dazu aber im nächsten Post.
Achtung: Freilaufende Ideen im Schmiedevorgang! Kommentare erwünscht. Zum Thema STEGA und VEGA am Besten von Anfang an lesen. New: A summary in english!
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Donnerstag, 21. Januar 2016
Montag, 21. Dezember 2015
Ideen zur Realisierung des transmissiven Systems
Ausgehend von den eher theoretischen Ansätzen in den vorigen Blogs möchte ich nun einigen konkrete Möglichkeiten betrachten wie sich das transmissive System möglichst realitätsnah anwenden ließe.
STEGA - Die Stiftung für ehrenamtliches gemeinnütziges Arbeiten
Als Basis für die Bildung einer gemeinnützigen juristischen Person im Sinne des transmissiven Systems bietet sich eine Stiftung an, in deren Stiftungsstock individuelle oder staatliche Mittel eingetragen werden. Das Ziel der Stiftung ist dabei nicht primär die Finanzierung von Arbeitsplätzen, sondern die Koordination der Individuen und die Schaffung von gemeinschaftlicher Infrastruktur und die Koordination ihrer Nutzung. Soweit nicht anders möglich, müssen jedoch gewisse Qualifikationen (z.B. Buchhaltung) und Infrastrukturelemente (z.B. Maschinen, technische Geräte etc.) aus dem individuellen Sektor eingekauft werden. Als Anbieter für gemeinnütziges Arbeiten tritt die STEGA jedoch nur selten auf, da sie primär ihrer Koordinations- und Förderungsfunktion für die eigentlichen Akteure gerecht werden muss.
VEGA - Vereine für ehrenamtliches gemeinnütziges Arbeiten
Die eigentlichen Akteure, die tatsächlich gemeinnütziges Arbeiten ohne konkrete finanzielle Gegenleistung anbieten können sind gemeinnützige Vereine. Allerdings finanzieren sich diese Vereine in der Regel durch monetäre Beiträge ihrer Mitglieder, wodurch oft der Gemeinnutz des Vereins an der Mitgliedergrenze endet, und der Vereinsbeitrag als "flatrate" für Vereinleistung zur Erfüllung individueller Zielqualitäten zu bewerten ist. ein g. e.V. ist somit nicht zwingend ein VEGA. Als VEGA muss die Vereinsmitgliedschaft ohne monetäre Gegenleistung erreichbar sein. Allerdings ergibt sich aus der VEGA-Mitgliedschaft dann eine Verpflichtung zur ehrenamtlichen gemeinnützigen Arbeit im Sinne des Vereins. Wie diese konkret auszusehen hat, ist optimalerweise in einer Positionsbeschreibung in der Vereinssatzung zu klären. Konkret nutzt das Individuum seine Leistung für eine gemeinnützige Körperschaft um gemeinnützige Arbeit zu erzeugen.
Aber jetzt Butter bei die Fische. Wie würde das konkret aussehen?
Die STEGA Mitteldeutschland verfügt über ein gewisses Vermögen, das zur Förderung der ehrenamtlichen gemeinnützigen Arbeit genutzt werden kann. Der Verein greift über einen Antrag auf diese Mittel zu um z.B. Ackerland für den VEGA Essen für Hilfsbedürftige zu pachten und die Wartung und Treibstoffkosten für Landfahrzeuge zu finanzieren. In der genannten VEGA nutzen die Mitglieder diese Infrastruktur um auf dem gepachteten Land Lebensmittel zu produzieren und damit bedürftige Menschen in einer von der VEGA und den Tafeln betriebenen Kantine im Erfurter Norden zu versorgen. Die Mitglieder setzen sich aus Menschen aller Bevölkerungsschichten zusammen, wobei der Schwerpunkt bei Arbeitslosen, Flüchtlingen, Geringbeschäftigten und Enthusiasten liegt. Wer hat welchen Vorteil davon? Der größte Vorteil liegt bei den hilfsbedürftigen Menschen, denn im Tafelbeutel sind nicht mehr nur noch Lebensmittel am Verfallsdatum, sondern auch saisonales Gemüse, Obst und ggf. Milch, Mehl oder evtl. sogar Fleisch je nach Leistung der VEGA. Die zweiten Profiteure sind die VEGA Mitglieder. Jedes Mitglied besitzt eine VEGA-Karte. Je nach Leistungsposition in der Satzung eine 5er, 10er, 20er oder 25+ Karte.
Frau A ist eine kaufmännische Angestellte, die nach der Arbeit mit dem Privatauto Lebensmittel vom VEGA Gelände zur Kantine fährt. Damit erreicht sie ca. 7 Stunden in der Woche und besitzt eine 5er Karte. Mit dieser Karte hat sie Anspruch darauf bei Bedarf (weil ihr Arbeitgeber im Betrieb gerade Kurzarbeit fährt), oder auch wenn im Beutel der Kantine zum Beispiel gerade frischer Salat von der VEGA ist, auch ohne die "Spende" von 1€ und ohne einen Hartz4-Bescheid einen Beutel (oder eine Klappbox) pro Woche zu erhalten.
Herr B ist pensionierter Stellwerkswärter und koordiniert für die VEGA die Fahrdienste und Dienstpläne. Da er dafür pro Woche ca. 14 Stunden (ca. 2,5h pro Tag telefonieren und Pläne schreiben) investiert, besitzt er die 10er Karte. Mit dieser hat er die gleichen Ansprüche wie Frau A. Allerdings hat die Stadt Erfurt zur Unterstützung der ehrenamtlich gemeinnützig tätigen Menschen entschieden, dass für Besitzer der VEGA 10er Karte die Nutzung der öffentlichen Einrichtungen wie z.B. Museen kostenlos ist. Darüber hinaus darf Herr B, wenn er will, auch einen bei Vorstellungsbeginn freien Platz des Theater Erfurt (welches sich in Trägerschaft der Stadt befindet) belegen und sich die Vorstellung ansehen.
Die Brüder P und D sind Flüchtlinge. Sie leben zusammen mit ihrer kleinen Schwester V in einer Einrichtung im Erfurter Osten. Mit dieser sind sie vor einiger Zeit aus Armenien über Syrien und die Balkanroute nach Deutschland geflohen. P arbeitet als Regaleinräumer, während D bisher keine Anstellung gefunden hat. V geht in eine Kita der Stadt Erfurt. Über Frau A, die in der gleichen Firma arbeitet, hat er von der VEGA erfahren und arbeitet inzwischen mit seinem Bruder, der in ihrer Heimat als Landwirt gearbeitet hat, für die VEGA. Jeder der Brüder kommt saisonal bedingt und durch die Betreuung der Schwester auf durchschnittlich ca. 21 Wochenstunden auf das Jahr gerechnet. Die beiden Brüder besitzen jeweils eine 20er Karte. Neben den Leistungen die Frau A oder Herr B erhalten können, sponsern die Stadtwerke Erfurt den Besitzern einer 20er Karte die Mitfahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Brüder benutzen diese ohnehin regelmäßig um vom VEGA Gelände zur Kita und zur Einrichtung zu kommen. Darüber hinaus erhalten die Brüder den um die Einkünfte aus dem Regaleinräumer-Job gekürzten Hartz4- Satz, sind jedoch nicht weiter verpflichtet neben der e.g.A. von über 20 Stunden eine Wiedereingliederung anzustreben, da ihre Arbeitsleistung für das Gemeinwohl durch e.g.A. der besteuerten Arbeitsleistung für den individuellen Vorteil gleichgesetzt wird.
Herr M ist gelernter Schlosser, 52-Jahre alt und "schwer vermittelbar". Seit ca. 3 Jahren ist er arbeitslos, nach dem die Stelle bei einem großen Industriebetrieb der Stadt gestrichen wurde. Er bezieht nach Auslaufen des Sozialplanes ALG II und ist durch einen Hinweis des Jobcenters auf die VEGA aufmerksam geworden. Herr M arbeitet leidenschaftlich als "Mädchen für Alles" in der VEGA, kümmert sich um Reparaturen an den landwirtschaftlichen Geräten, fährt einen Ernteanhänger, bewacht in der Nacht das Gelände und weiß in der Regel als Einziger wo die Schlüssel für den Werkzeugschuppen sind. Über das Jahr gerechnet kommt er jede Woche auf über 30 Stunden, die er mit Arbeiten für die VEGA verbringt. Laut seiner Aussage ist er froh, dass er mit seiner Arbeit anderen Menschen helfen kann, gleichzeitig seiner gelernten Arbeit nachgeht und nicht zwangsweise als Gebäudereiniger über das Jobcenter vermittelt wird. Die kleine V hat er übrigens inzwischen auch ins Herz geschlossen, während er P und D als gute Kollegen beschreibt. Dass neben den Vorteilen wie sie die Anderen auch haben, die Monate, in denen er über 25 Stunden in der Woche gemeinnützig arbeitet, als Anrechtszeiten angesammelt werden findet er auch gut. So hat er als "alter Sack" vielleicht irgendwann nichts mehr beizutragen, und hat trotzdem noch fürs Alter vorgesorgt und muss zumindest Lebensmittel und die Bahnfahrt nicht von seiner kargen Rente zahlen. Wobei, meint er an, er hat gehört in Selb wäre eine VEGA in der Entstehung, die Kleidung produzieren will. Vielleicht gibt es von denen ja dann schon eine Altherrenkollektion.
STEGA - Die Stiftung für ehrenamtliches gemeinnütziges Arbeiten
Als Basis für die Bildung einer gemeinnützigen juristischen Person im Sinne des transmissiven Systems bietet sich eine Stiftung an, in deren Stiftungsstock individuelle oder staatliche Mittel eingetragen werden. Das Ziel der Stiftung ist dabei nicht primär die Finanzierung von Arbeitsplätzen, sondern die Koordination der Individuen und die Schaffung von gemeinschaftlicher Infrastruktur und die Koordination ihrer Nutzung. Soweit nicht anders möglich, müssen jedoch gewisse Qualifikationen (z.B. Buchhaltung) und Infrastrukturelemente (z.B. Maschinen, technische Geräte etc.) aus dem individuellen Sektor eingekauft werden. Als Anbieter für gemeinnütziges Arbeiten tritt die STEGA jedoch nur selten auf, da sie primär ihrer Koordinations- und Förderungsfunktion für die eigentlichen Akteure gerecht werden muss.
VEGA - Vereine für ehrenamtliches gemeinnütziges Arbeiten
Die eigentlichen Akteure, die tatsächlich gemeinnütziges Arbeiten ohne konkrete finanzielle Gegenleistung anbieten können sind gemeinnützige Vereine. Allerdings finanzieren sich diese Vereine in der Regel durch monetäre Beiträge ihrer Mitglieder, wodurch oft der Gemeinnutz des Vereins an der Mitgliedergrenze endet, und der Vereinsbeitrag als "flatrate" für Vereinleistung zur Erfüllung individueller Zielqualitäten zu bewerten ist. ein g. e.V. ist somit nicht zwingend ein VEGA. Als VEGA muss die Vereinsmitgliedschaft ohne monetäre Gegenleistung erreichbar sein. Allerdings ergibt sich aus der VEGA-Mitgliedschaft dann eine Verpflichtung zur ehrenamtlichen gemeinnützigen Arbeit im Sinne des Vereins. Wie diese konkret auszusehen hat, ist optimalerweise in einer Positionsbeschreibung in der Vereinssatzung zu klären. Konkret nutzt das Individuum seine Leistung für eine gemeinnützige Körperschaft um gemeinnützige Arbeit zu erzeugen.
Aber jetzt Butter bei die Fische. Wie würde das konkret aussehen?
Die STEGA Mitteldeutschland verfügt über ein gewisses Vermögen, das zur Förderung der ehrenamtlichen gemeinnützigen Arbeit genutzt werden kann. Der Verein greift über einen Antrag auf diese Mittel zu um z.B. Ackerland für den VEGA Essen für Hilfsbedürftige zu pachten und die Wartung und Treibstoffkosten für Landfahrzeuge zu finanzieren. In der genannten VEGA nutzen die Mitglieder diese Infrastruktur um auf dem gepachteten Land Lebensmittel zu produzieren und damit bedürftige Menschen in einer von der VEGA und den Tafeln betriebenen Kantine im Erfurter Norden zu versorgen. Die Mitglieder setzen sich aus Menschen aller Bevölkerungsschichten zusammen, wobei der Schwerpunkt bei Arbeitslosen, Flüchtlingen, Geringbeschäftigten und Enthusiasten liegt. Wer hat welchen Vorteil davon? Der größte Vorteil liegt bei den hilfsbedürftigen Menschen, denn im Tafelbeutel sind nicht mehr nur noch Lebensmittel am Verfallsdatum, sondern auch saisonales Gemüse, Obst und ggf. Milch, Mehl oder evtl. sogar Fleisch je nach Leistung der VEGA. Die zweiten Profiteure sind die VEGA Mitglieder. Jedes Mitglied besitzt eine VEGA-Karte. Je nach Leistungsposition in der Satzung eine 5er, 10er, 20er oder 25+ Karte.
Frau A ist eine kaufmännische Angestellte, die nach der Arbeit mit dem Privatauto Lebensmittel vom VEGA Gelände zur Kantine fährt. Damit erreicht sie ca. 7 Stunden in der Woche und besitzt eine 5er Karte. Mit dieser Karte hat sie Anspruch darauf bei Bedarf (weil ihr Arbeitgeber im Betrieb gerade Kurzarbeit fährt), oder auch wenn im Beutel der Kantine zum Beispiel gerade frischer Salat von der VEGA ist, auch ohne die "Spende" von 1€ und ohne einen Hartz4-Bescheid einen Beutel (oder eine Klappbox) pro Woche zu erhalten.
Herr B ist pensionierter Stellwerkswärter und koordiniert für die VEGA die Fahrdienste und Dienstpläne. Da er dafür pro Woche ca. 14 Stunden (ca. 2,5h pro Tag telefonieren und Pläne schreiben) investiert, besitzt er die 10er Karte. Mit dieser hat er die gleichen Ansprüche wie Frau A. Allerdings hat die Stadt Erfurt zur Unterstützung der ehrenamtlich gemeinnützig tätigen Menschen entschieden, dass für Besitzer der VEGA 10er Karte die Nutzung der öffentlichen Einrichtungen wie z.B. Museen kostenlos ist. Darüber hinaus darf Herr B, wenn er will, auch einen bei Vorstellungsbeginn freien Platz des Theater Erfurt (welches sich in Trägerschaft der Stadt befindet) belegen und sich die Vorstellung ansehen.
Die Brüder P und D sind Flüchtlinge. Sie leben zusammen mit ihrer kleinen Schwester V in einer Einrichtung im Erfurter Osten. Mit dieser sind sie vor einiger Zeit aus Armenien über Syrien und die Balkanroute nach Deutschland geflohen. P arbeitet als Regaleinräumer, während D bisher keine Anstellung gefunden hat. V geht in eine Kita der Stadt Erfurt. Über Frau A, die in der gleichen Firma arbeitet, hat er von der VEGA erfahren und arbeitet inzwischen mit seinem Bruder, der in ihrer Heimat als Landwirt gearbeitet hat, für die VEGA. Jeder der Brüder kommt saisonal bedingt und durch die Betreuung der Schwester auf durchschnittlich ca. 21 Wochenstunden auf das Jahr gerechnet. Die beiden Brüder besitzen jeweils eine 20er Karte. Neben den Leistungen die Frau A oder Herr B erhalten können, sponsern die Stadtwerke Erfurt den Besitzern einer 20er Karte die Mitfahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Brüder benutzen diese ohnehin regelmäßig um vom VEGA Gelände zur Kita und zur Einrichtung zu kommen. Darüber hinaus erhalten die Brüder den um die Einkünfte aus dem Regaleinräumer-Job gekürzten Hartz4- Satz, sind jedoch nicht weiter verpflichtet neben der e.g.A. von über 20 Stunden eine Wiedereingliederung anzustreben, da ihre Arbeitsleistung für das Gemeinwohl durch e.g.A. der besteuerten Arbeitsleistung für den individuellen Vorteil gleichgesetzt wird.
Herr M ist gelernter Schlosser, 52-Jahre alt und "schwer vermittelbar". Seit ca. 3 Jahren ist er arbeitslos, nach dem die Stelle bei einem großen Industriebetrieb der Stadt gestrichen wurde. Er bezieht nach Auslaufen des Sozialplanes ALG II und ist durch einen Hinweis des Jobcenters auf die VEGA aufmerksam geworden. Herr M arbeitet leidenschaftlich als "Mädchen für Alles" in der VEGA, kümmert sich um Reparaturen an den landwirtschaftlichen Geräten, fährt einen Ernteanhänger, bewacht in der Nacht das Gelände und weiß in der Regel als Einziger wo die Schlüssel für den Werkzeugschuppen sind. Über das Jahr gerechnet kommt er jede Woche auf über 30 Stunden, die er mit Arbeiten für die VEGA verbringt. Laut seiner Aussage ist er froh, dass er mit seiner Arbeit anderen Menschen helfen kann, gleichzeitig seiner gelernten Arbeit nachgeht und nicht zwangsweise als Gebäudereiniger über das Jobcenter vermittelt wird. Die kleine V hat er übrigens inzwischen auch ins Herz geschlossen, während er P und D als gute Kollegen beschreibt. Dass neben den Vorteilen wie sie die Anderen auch haben, die Monate, in denen er über 25 Stunden in der Woche gemeinnützig arbeitet, als Anrechtszeiten angesammelt werden findet er auch gut. So hat er als "alter Sack" vielleicht irgendwann nichts mehr beizutragen, und hat trotzdem noch fürs Alter vorgesorgt und muss zumindest Lebensmittel und die Bahnfahrt nicht von seiner kargen Rente zahlen. Wobei, meint er an, er hat gehört in Selb wäre eine VEGA in der Entstehung, die Kleidung produzieren will. Vielleicht gibt es von denen ja dann schon eine Altherrenkollektion.
Donnerstag, 12. November 2015
Parallele Entwicklungsräume für individuelle und gemeinschaftliche Entwicklung
Im letzten Blog schloss ich mit der These:
Die gemeinschaftliche Entwicklung einer Gesellschaft erfordert nicht nur gemeinschaftlich handelnde Individuen, sondern auch individuell handelnde Individuen. Genauso wie die individuelle Entwicklung einer Gesellschaft auch immer das gemeinschaftlich handelnde Individuum benötigt.
Dazu merkte ich an, dass diese Entwicklung einen eigenen Raum benötigt. Auf diese Räume möchte ich heute näher eingehen. Beginnen wir mit dem Raum für individuelle Entwicklung. Der optimale Raum für individuelle Entwicklung ist liberal und rechtssicher. Die Liberalität ist erforderlich, damit z.B. politische Vorgaben die individuelle Entwicklung nicht behindern. Wer also Idee, Kapital und Kraft für das Verfolgen von Unternehmungen zum eigenen Vorteil hat, sollte diese auch verfolgen dürfen. Werden Ideen behindert, indem zum Beispiel in der Bildung ein gewisses Schema indoktriniert wird, ist die individuelle Entwicklung in der Regel entweder im Schema oder als Protest gegen das Schema möglich. Ähnlich ist es mit dem Kapital für die Unternehmung. Bestehen nicht genug Mittel kann eine Unternehmung nicht oder nur beschränkt realisiert werden. Die Kraft zur Ausführung ergibt sich aus der Zeit die für die Unternehmung zur Verfügung steht und die Leistung die in dieser Zeit möglich ist. Wer zum reinen Lebensunterhalt seine ganze Zeit und Kraft aufwenden muss, kann sich individuell nicht weiter entwickeln, egal ob genug Kapital (z.B. durch niedrige Zinsen) und Ideen vorhanden sind.
Dem gegenüber steht die Rechtssicherheit. Akteure im liberalen Wirtschaftsraum müssen in einem rechtssicherem Raum handeln können, um eine Übervorteilung von Akteuren durch politisch orientierte Einflussnahme auf wirtschaftliche Prozesse (z.B. Planwirtschaft), wirtschaftlich orientierte Einflussnahme auf rechtliche und politische Prozesse (z.B. Lobbyismus) oder gewaltausübende (kriminelle) Handlungen zu verhindern. Als Maßstab für wirtschaftlichen und damit individuellen Erfolg sollte die erfolgreiche Umsetzung von Ideen, die wirtschaftliche Nutzung von Kapital und die nachhaltige Verwendung von Kraft gelten.
Dem gegenüber steht die gemeinschaftliche Entwicklung. Für eine optimale gemeinschaftliche Entwicklung benötigt diese Gemeinschaft verschiedene Säulen auf der die Entwicklung nachhaltig wirksam werden kann und ebenso die Rechtssicherheit. Die erste Säule stellt, parallel zur Idee in der individuellen Entwicklung, die Gesamtheit der Werte und Normen der Gemeinschaft dar. Werte und Normen müssen dabei innerhalb der Gemeinschaft verschieden sein dürfen, denn die spezifischen Eigenschaften des Individuums in der Gemeinschaft müssen geachtet werden um die Stabilität der Gemeinschaft zu gewährleisten. Andererseits dürfen die gemeinschaftlichen Werte und Normen nicht konkurrieren oder kollidieren. Die Werte und Normen können dabei also immer nur den kleinsten gemeinsamen Nenner der Gesellschaft abbilden, da ansonsten ein Konflikt als grundsätzliches Element des gemeinschaftlichen Zusammenlebens geduldet werden müsste. Nehmen wir die Frage der Flüchtlingshilfe als Beispiel. Die Unversehrbarkeit des Menschen ist als gemeinschaftlicher Wert anerkannt und die Normen, dass ein Mensch nicht verletzt bzw. getötet werden darf, eine der essentiellen Normen unserer Gesellschaft. Dem gegenüber stehen allerdings konkurrierende Normen:
Wir helfen Hilfsbedürftigen nur solange, wie wir uns selbst nicht schaden.
und
Wir helfen Hilfsbedürftigen nur solange, wie wir den Schaden an uns selbst ertragen können.
So ähnlich sich diese Normen sind, so unvereinbar sind sie in ihrer Konkurrenz. An diesem Punkt ist nun eine gemeinschaftliche Entwicklung erforderlich. Wie diese aussehen könnte werde ich später näher erläutern. Zunächst einmal die nächste Säule der gemeinschaftlichen Entwicklung, die Infrastruktur. Die Infrastruktur stellt analog zum Kapital die gemeinschaftlichen Mittel zur Entwicklung dar. Dies sind natürlich einerseits Elemente der physischen Infrastruktur wie Wasserleitungen, Busse oder Straßenbelag, aber andererseits auch eine eher intellektuelle und psychische Infrastruktur wie eine gemeinsame Sprache, das wissenschaftliche Prinzip oder die Akzeptanz der Schwerkraft. Diese Infrastruktur kann dabei intern entstehen, oder extern aufgenommen werden. Ein Beispiel aus der Vorzeit. Ein Clan aus Urmenschen lebt ohne Feuer, bis sie entweder selbst entdecken es zu entfachen, oder einen Clanfremden aufnehmen, der das Geheimnis kennt. Dies wäre eine gemeinschaftliche Entwicklung auf Basis der psychischen Infrastruktur. Wäre die Gemeinschaft nicht in der Lage den Clanfremden aufzunehmen, so wäre sie in ihrer Entwicklung gehemmt. Andererseits stärkt das Wissen über das Feuer die Infrastruktur und wenn der Clanfremde einen Feuerstein mitbringt, nicht nur auf intellektuelle sondern auch physische Weise.
Als dritte Säule besteht auch hier die Kraft gemeinschaftlich zu handeln. Auch hier ist relevant wieviel Zeit und Leistung ein Individuum der Gemeinschaft gegenüber aufwenden kann.
Auch die gesellschaftliche Entwicklung benötigt, wie angemerkt, Rechtssicherheit. Werte und Normen müssen nicht zwangsläufig in Form von Rechtsvorschriften formuliert werden, jedoch braucht jeder Akteur im gesellschaftlichen Handeln die Sicherheit, dass die eigene Position in der Gesellschaft sicher ist. Ebenso wie der individuelle Akteur vor unrechtlicher Übervorteilung sicher sein muss.
Es könnte jetzt der Versuch folgen, die beiden Ansätze zu kombinieren. Ein Versuch, der ähnlich müßig ist, durch das Löschen eines Feuers eine Suppe zu erhalten. Bleiben wir bei der Suppenanalogie. Einerseits haben wir das Feuer, heiß, dynamisch aber auch gefährlich und verzehrend. Andererseits das Wasser, fließend, in der Regel am Punkt der geringsten Arbeit zu finden aber auch nachhaltig wirksam (vgl. steter Tropfen). Haben wir von dem Einen zuviel, erlischt die Dynamik, haben wir von dem Anderen zuviel verdunstet jegliche Nachhaltigkeit. Zum Glück haben wir die Suppenanalogie, denn sie verrät uns die Lösung: Ein Topf.
Damit die beiden Systeme produktiv interagieren können, benötigen wir ein System, das die Wirkung der beiden Systeme kombiniert. Die Hitze wird gemäßigt, und die (löschend wirkende) Trägheit aufgehalten. Gleichzeitig aber wird die Trägheit im Topf verringert, und Hitze einem nachhaltigen Nutzen (Wasser hat die bessere Wärmekapazität) zugeführt.
Bevor jetzt aber jemand damit anfängt Flüchtlinge und Hartz4-Empfänger in große Töpfe zu werfen, die über einem Scheiterhaufen für Börsenmakler hängen, betrachten wir das Zusammenspiel der oben beschriebenen Systeme. Betrachten wir zuerst wieder den individuellen Teil. Dieser ist ein liberaler Wirtschaftmarkt, auf dem der staatliche Einfluß darauf beschränkt ist kriminelle Übervorteilung von Mitbewerbern zu verhindern und andererseits die Bürger vor Schaden durch individuelles Handeln zu bewahren. Die Wirtschaft darf also frei ihren Ideen nachgehen, Mitbewerber aus dem Markt drängen, Kapital erwirtschaften und Kräfte bzw. Zeit und Leistung für die eigenen Unternehmungen erwerben. Der Staat schützt die Bürger davor zu Schaden zu kommen, in dem er zum Beispiel die Verklappung von Giftmüll verhindert, Kinderarbeit zum Schmieren von Dampfmaschinen verbietet, Wochenarbetisstunden von 80 Stunden verhindert und generell die Rechtssicherheit ALLER Akteure im Wirtschaftssystem gewährleistet, was den Fluß von Geld, Waren und Leistungen miteinbezieht. Soviel zum Feuer. Jetzt das Wasser. Die Gemeinschaft hingegen ist eine egalitäre fast schon kommunistische Form des Zusammenlebens. Ein Zusammenleben, das den Mitbürgern das Erreichen der gleichen Zielqualitäten ermöglicht. Zielqualitäten wie: Satt, Dach über dem Kopf, gekleidet, sicher vor Schaden, frei beweglich, unterhalten und sozialisiert. Um diese Zielqualitäten erreichen zu können müssen den Mitbürgern gewisse Dinge und Leistungen zur Verfügung gestellt werden. Dinge und Leistungen, die entweder dem Wirtschaftsraum entnommen werden müssen ODER aber durch die Erfüllung einer weiteren Zielqualität erreicht werden können: nützlich sein. Greifen wir dazu die drei Säulen auf: Werte und Normen, Infrastruktur und Kraft. Jedem Mitbürger steht eine gewisse Kraft zur Verfügung. Der Gemeinschaft steht eine gewisse Infrastruktur zur Verfügung, und die Werte und Normen bestimmen, wie Kraft und Infrastruktur zum Erreichen der Zielqualitäten verwendet werden können. In der Form gemeinnütziger ehrenamtlicher Arbeit wird dies schon lange angewendet. Ehrenamtliche kümmern sich zum Beispiel um Hilfsbedürftige, erlauben ihnen somit ihre zielqualitäten zu erreichen. Dazu wenden sie einen Teil der ihnen immanenten Kraft dazu auf eine gemeinschaftliche Entwicklung zu erwirken. Gleichzeitig hemmen sie allerdings ihre individuelle Entwicklung, denn der individuelle Vorteil daraus ist minimal bis nichtexistent. Darüber hinaus kann die angewendete Kraft nicht mehr zur individuellen Entwicklung verwendet werden. Der gemeinschaftlichen Entwicklung steht also immer eine individuelle Hemmung gegenüber. Drehen wir den Spieß einmal um. Ein Unternehmer erwirtschaftet durch das Herstellen selbstklebender Schrauben einen Gewinn auf dem Markt. Aus nur ihm bekannten Gründen tätigt er daraufhin eine Spende an die Gemeinschaft, die sich um die Hilfsbedürftigen kümmert. Erst einmal eine ebenso gemeinschaftliche Entwicklung durch die Stärkung der Infrastruktur, wie die Nutzung der eigenen Kraft zur Hilfe. Allerdings kann die Spende von der Steuer abgesetzt werden, wodurch diese zusätzlichen Mittel der Gemeinschaft (zumindest zum Teil) wieder entgehen. Hier zeigt sich ein Loch im Lederbeutel, durch das Wasser im Feuer verdampft. Statt jetzt aber lang auf dem momentanen Steuerrecht herumzureiten, möchte ich mit einer weiteren These schließen:
Um eine parallele individuelle und gemeinschaftliche Entwicklung zu ermöglich müssen beide gesellschaftlichen Systeme durch ein drittes System dynamisch miteinander verbunden werden.
Wie so ein System aussehen könnte beschreibe ich im nächsten Blog.
Die gemeinschaftliche Entwicklung einer Gesellschaft erfordert nicht nur gemeinschaftlich handelnde Individuen, sondern auch individuell handelnde Individuen. Genauso wie die individuelle Entwicklung einer Gesellschaft auch immer das gemeinschaftlich handelnde Individuum benötigt.
Dazu merkte ich an, dass diese Entwicklung einen eigenen Raum benötigt. Auf diese Räume möchte ich heute näher eingehen. Beginnen wir mit dem Raum für individuelle Entwicklung. Der optimale Raum für individuelle Entwicklung ist liberal und rechtssicher. Die Liberalität ist erforderlich, damit z.B. politische Vorgaben die individuelle Entwicklung nicht behindern. Wer also Idee, Kapital und Kraft für das Verfolgen von Unternehmungen zum eigenen Vorteil hat, sollte diese auch verfolgen dürfen. Werden Ideen behindert, indem zum Beispiel in der Bildung ein gewisses Schema indoktriniert wird, ist die individuelle Entwicklung in der Regel entweder im Schema oder als Protest gegen das Schema möglich. Ähnlich ist es mit dem Kapital für die Unternehmung. Bestehen nicht genug Mittel kann eine Unternehmung nicht oder nur beschränkt realisiert werden. Die Kraft zur Ausführung ergibt sich aus der Zeit die für die Unternehmung zur Verfügung steht und die Leistung die in dieser Zeit möglich ist. Wer zum reinen Lebensunterhalt seine ganze Zeit und Kraft aufwenden muss, kann sich individuell nicht weiter entwickeln, egal ob genug Kapital (z.B. durch niedrige Zinsen) und Ideen vorhanden sind.
Dem gegenüber steht die Rechtssicherheit. Akteure im liberalen Wirtschaftsraum müssen in einem rechtssicherem Raum handeln können, um eine Übervorteilung von Akteuren durch politisch orientierte Einflussnahme auf wirtschaftliche Prozesse (z.B. Planwirtschaft), wirtschaftlich orientierte Einflussnahme auf rechtliche und politische Prozesse (z.B. Lobbyismus) oder gewaltausübende (kriminelle) Handlungen zu verhindern. Als Maßstab für wirtschaftlichen und damit individuellen Erfolg sollte die erfolgreiche Umsetzung von Ideen, die wirtschaftliche Nutzung von Kapital und die nachhaltige Verwendung von Kraft gelten.
Dem gegenüber steht die gemeinschaftliche Entwicklung. Für eine optimale gemeinschaftliche Entwicklung benötigt diese Gemeinschaft verschiedene Säulen auf der die Entwicklung nachhaltig wirksam werden kann und ebenso die Rechtssicherheit. Die erste Säule stellt, parallel zur Idee in der individuellen Entwicklung, die Gesamtheit der Werte und Normen der Gemeinschaft dar. Werte und Normen müssen dabei innerhalb der Gemeinschaft verschieden sein dürfen, denn die spezifischen Eigenschaften des Individuums in der Gemeinschaft müssen geachtet werden um die Stabilität der Gemeinschaft zu gewährleisten. Andererseits dürfen die gemeinschaftlichen Werte und Normen nicht konkurrieren oder kollidieren. Die Werte und Normen können dabei also immer nur den kleinsten gemeinsamen Nenner der Gesellschaft abbilden, da ansonsten ein Konflikt als grundsätzliches Element des gemeinschaftlichen Zusammenlebens geduldet werden müsste. Nehmen wir die Frage der Flüchtlingshilfe als Beispiel. Die Unversehrbarkeit des Menschen ist als gemeinschaftlicher Wert anerkannt und die Normen, dass ein Mensch nicht verletzt bzw. getötet werden darf, eine der essentiellen Normen unserer Gesellschaft. Dem gegenüber stehen allerdings konkurrierende Normen:
Wir helfen Hilfsbedürftigen nur solange, wie wir uns selbst nicht schaden.
und
Wir helfen Hilfsbedürftigen nur solange, wie wir den Schaden an uns selbst ertragen können.
So ähnlich sich diese Normen sind, so unvereinbar sind sie in ihrer Konkurrenz. An diesem Punkt ist nun eine gemeinschaftliche Entwicklung erforderlich. Wie diese aussehen könnte werde ich später näher erläutern. Zunächst einmal die nächste Säule der gemeinschaftlichen Entwicklung, die Infrastruktur. Die Infrastruktur stellt analog zum Kapital die gemeinschaftlichen Mittel zur Entwicklung dar. Dies sind natürlich einerseits Elemente der physischen Infrastruktur wie Wasserleitungen, Busse oder Straßenbelag, aber andererseits auch eine eher intellektuelle und psychische Infrastruktur wie eine gemeinsame Sprache, das wissenschaftliche Prinzip oder die Akzeptanz der Schwerkraft. Diese Infrastruktur kann dabei intern entstehen, oder extern aufgenommen werden. Ein Beispiel aus der Vorzeit. Ein Clan aus Urmenschen lebt ohne Feuer, bis sie entweder selbst entdecken es zu entfachen, oder einen Clanfremden aufnehmen, der das Geheimnis kennt. Dies wäre eine gemeinschaftliche Entwicklung auf Basis der psychischen Infrastruktur. Wäre die Gemeinschaft nicht in der Lage den Clanfremden aufzunehmen, so wäre sie in ihrer Entwicklung gehemmt. Andererseits stärkt das Wissen über das Feuer die Infrastruktur und wenn der Clanfremde einen Feuerstein mitbringt, nicht nur auf intellektuelle sondern auch physische Weise.
Als dritte Säule besteht auch hier die Kraft gemeinschaftlich zu handeln. Auch hier ist relevant wieviel Zeit und Leistung ein Individuum der Gemeinschaft gegenüber aufwenden kann.
Auch die gesellschaftliche Entwicklung benötigt, wie angemerkt, Rechtssicherheit. Werte und Normen müssen nicht zwangsläufig in Form von Rechtsvorschriften formuliert werden, jedoch braucht jeder Akteur im gesellschaftlichen Handeln die Sicherheit, dass die eigene Position in der Gesellschaft sicher ist. Ebenso wie der individuelle Akteur vor unrechtlicher Übervorteilung sicher sein muss.
Es könnte jetzt der Versuch folgen, die beiden Ansätze zu kombinieren. Ein Versuch, der ähnlich müßig ist, durch das Löschen eines Feuers eine Suppe zu erhalten. Bleiben wir bei der Suppenanalogie. Einerseits haben wir das Feuer, heiß, dynamisch aber auch gefährlich und verzehrend. Andererseits das Wasser, fließend, in der Regel am Punkt der geringsten Arbeit zu finden aber auch nachhaltig wirksam (vgl. steter Tropfen). Haben wir von dem Einen zuviel, erlischt die Dynamik, haben wir von dem Anderen zuviel verdunstet jegliche Nachhaltigkeit. Zum Glück haben wir die Suppenanalogie, denn sie verrät uns die Lösung: Ein Topf.
Damit die beiden Systeme produktiv interagieren können, benötigen wir ein System, das die Wirkung der beiden Systeme kombiniert. Die Hitze wird gemäßigt, und die (löschend wirkende) Trägheit aufgehalten. Gleichzeitig aber wird die Trägheit im Topf verringert, und Hitze einem nachhaltigen Nutzen (Wasser hat die bessere Wärmekapazität) zugeführt.
Bevor jetzt aber jemand damit anfängt Flüchtlinge und Hartz4-Empfänger in große Töpfe zu werfen, die über einem Scheiterhaufen für Börsenmakler hängen, betrachten wir das Zusammenspiel der oben beschriebenen Systeme. Betrachten wir zuerst wieder den individuellen Teil. Dieser ist ein liberaler Wirtschaftmarkt, auf dem der staatliche Einfluß darauf beschränkt ist kriminelle Übervorteilung von Mitbewerbern zu verhindern und andererseits die Bürger vor Schaden durch individuelles Handeln zu bewahren. Die Wirtschaft darf also frei ihren Ideen nachgehen, Mitbewerber aus dem Markt drängen, Kapital erwirtschaften und Kräfte bzw. Zeit und Leistung für die eigenen Unternehmungen erwerben. Der Staat schützt die Bürger davor zu Schaden zu kommen, in dem er zum Beispiel die Verklappung von Giftmüll verhindert, Kinderarbeit zum Schmieren von Dampfmaschinen verbietet, Wochenarbetisstunden von 80 Stunden verhindert und generell die Rechtssicherheit ALLER Akteure im Wirtschaftssystem gewährleistet, was den Fluß von Geld, Waren und Leistungen miteinbezieht. Soviel zum Feuer. Jetzt das Wasser. Die Gemeinschaft hingegen ist eine egalitäre fast schon kommunistische Form des Zusammenlebens. Ein Zusammenleben, das den Mitbürgern das Erreichen der gleichen Zielqualitäten ermöglicht. Zielqualitäten wie: Satt, Dach über dem Kopf, gekleidet, sicher vor Schaden, frei beweglich, unterhalten und sozialisiert. Um diese Zielqualitäten erreichen zu können müssen den Mitbürgern gewisse Dinge und Leistungen zur Verfügung gestellt werden. Dinge und Leistungen, die entweder dem Wirtschaftsraum entnommen werden müssen ODER aber durch die Erfüllung einer weiteren Zielqualität erreicht werden können: nützlich sein. Greifen wir dazu die drei Säulen auf: Werte und Normen, Infrastruktur und Kraft. Jedem Mitbürger steht eine gewisse Kraft zur Verfügung. Der Gemeinschaft steht eine gewisse Infrastruktur zur Verfügung, und die Werte und Normen bestimmen, wie Kraft und Infrastruktur zum Erreichen der Zielqualitäten verwendet werden können. In der Form gemeinnütziger ehrenamtlicher Arbeit wird dies schon lange angewendet. Ehrenamtliche kümmern sich zum Beispiel um Hilfsbedürftige, erlauben ihnen somit ihre zielqualitäten zu erreichen. Dazu wenden sie einen Teil der ihnen immanenten Kraft dazu auf eine gemeinschaftliche Entwicklung zu erwirken. Gleichzeitig hemmen sie allerdings ihre individuelle Entwicklung, denn der individuelle Vorteil daraus ist minimal bis nichtexistent. Darüber hinaus kann die angewendete Kraft nicht mehr zur individuellen Entwicklung verwendet werden. Der gemeinschaftlichen Entwicklung steht also immer eine individuelle Hemmung gegenüber. Drehen wir den Spieß einmal um. Ein Unternehmer erwirtschaftet durch das Herstellen selbstklebender Schrauben einen Gewinn auf dem Markt. Aus nur ihm bekannten Gründen tätigt er daraufhin eine Spende an die Gemeinschaft, die sich um die Hilfsbedürftigen kümmert. Erst einmal eine ebenso gemeinschaftliche Entwicklung durch die Stärkung der Infrastruktur, wie die Nutzung der eigenen Kraft zur Hilfe. Allerdings kann die Spende von der Steuer abgesetzt werden, wodurch diese zusätzlichen Mittel der Gemeinschaft (zumindest zum Teil) wieder entgehen. Hier zeigt sich ein Loch im Lederbeutel, durch das Wasser im Feuer verdampft. Statt jetzt aber lang auf dem momentanen Steuerrecht herumzureiten, möchte ich mit einer weiteren These schließen:
Um eine parallele individuelle und gemeinschaftliche Entwicklung zu ermöglich müssen beide gesellschaftlichen Systeme durch ein drittes System dynamisch miteinander verbunden werden.
Wie so ein System aussehen könnte beschreibe ich im nächsten Blog.
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