Das Portal

Das Portal ist von der Funktionalität her, eine Börse.  Angebot und Nachfrage von Hilfbedürftigen, Anrechtsträgern und VEGAs werden hier koordiniert.

Im Portal liegen zwei Arten von Posten vor: Bedarfsposten und Überschussposten.

Ein Bedarfsposten (BP) stellt den Bedarf einer Person, egal ob juristisch oder natürlich,  nach einer bestimmten Leistung oder einem Gut zur Erfüllung einer Zielqualität dar. Bedarfsposten können einmalig, zeitlich begrenzt oder regelmäßig auftreten.

Ein Überschussposten stellt jene Leistungen, Güter oder Mittel dar, die noch nicht zur Erfüllung einer Zielqualität eingesetzt werden. ÜPs können ebenfalls einmalig, zeitlich begrenzt, regelmäßig auftreten.

Beide Posten können von den Akteuren nicht nur zeitaktuell, sondern auch ,konkret begründet, vordatiert werden.

Ein Beispiel: Herr M braucht für den Umzug in eine betreute Wohneinrichtung Hilfe beim Umzug. Da er nicht über einen Computer verfügt, ruft er die STEGA an. Als hilfsbedürftige Person verfügt Herr M über ein Anrecht auf die Nutzung des Portals, und sein BP wird zeitlich begrenzt eingerichtet. Die Herren B und Y, Studenden der Sozialpädagogik, sind im Portal angemeldet, und stoßen auf Herr Ms BP. Da er in der Nachbarschaft wohnt, kontaktieren sie ihn, und er nimmt erfreut ihr Hilfsangebot an. Über das Portal bestätigen B und Y die Verbindung. Nach dem Umzug und Ablauf der Befristung fällt in der STEGA auf, dass die Verbindung nur einseitig bestätigt wurde, und B und Y erhalten die Nachfrage, ob denn alles so gelaufen ist wie geplant. Da die beiden wissen, wo Herr M jetzt wohnt, nehmen sie noch einmal Kontakt auf und bitten Herr M zu bestätigen, dass die 12 Stunden abgeleistet wurden. Dieser hatte es ganz vergessen, und ruft bei der STEGA an. Der BP wird geschlossen, und die Leistung von B und Y in ihre individuellen Anrechtszeiten eingerechnet.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen