Montag, 21. Dezember 2015

Ideen zur Realisierung des transmissiven Systems

Ausgehend von den eher theoretischen Ansätzen in den vorigen Blogs möchte ich nun einigen konkrete Möglichkeiten betrachten wie sich das transmissive System möglichst realitätsnah anwenden ließe.

STEGA - Die Stiftung für ehrenamtliches gemeinnütziges Arbeiten

Als Basis für die Bildung einer gemeinnützigen juristischen Person im Sinne des transmissiven Systems bietet sich eine Stiftung an, in deren Stiftungsstock individuelle oder staatliche Mittel eingetragen werden. Das Ziel der Stiftung ist dabei nicht primär die Finanzierung von Arbeitsplätzen, sondern die Koordination der Individuen und die Schaffung von gemeinschaftlicher Infrastruktur und die Koordination ihrer Nutzung. Soweit nicht anders möglich, müssen jedoch gewisse Qualifikationen (z.B. Buchhaltung) und Infrastrukturelemente (z.B. Maschinen, technische Geräte etc.) aus dem individuellen Sektor eingekauft werden. Als Anbieter für gemeinnütziges Arbeiten tritt die STEGA jedoch nur selten auf, da sie primär ihrer Koordinations- und Förderungsfunktion für die eigentlichen Akteure gerecht werden muss.

VEGA - Vereine für ehrenamtliches gemeinnütziges Arbeiten

Die eigentlichen Akteure, die tatsächlich gemeinnütziges Arbeiten ohne konkrete finanzielle Gegenleistung anbieten können sind gemeinnützige Vereine. Allerdings finanzieren sich diese Vereine in der Regel durch monetäre Beiträge ihrer Mitglieder, wodurch oft der Gemeinnutz des Vereins an der Mitgliedergrenze endet, und der Vereinsbeitrag als "flatrate" für Vereinleistung zur Erfüllung individueller Zielqualitäten zu bewerten ist. ein g. e.V. ist somit nicht zwingend ein VEGA. Als VEGA muss die Vereinsmitgliedschaft ohne monetäre Gegenleistung erreichbar sein. Allerdings ergibt sich aus der VEGA-Mitgliedschaft dann eine Verpflichtung zur ehrenamtlichen gemeinnützigen Arbeit im Sinne des Vereins. Wie diese konkret auszusehen hat, ist optimalerweise in einer Positionsbeschreibung in der Vereinssatzung zu klären. Konkret nutzt das Individuum seine Leistung für eine gemeinnützige Körperschaft um gemeinnützige Arbeit zu erzeugen.

Aber jetzt Butter bei die Fische. Wie würde das konkret aussehen?

Die STEGA Mitteldeutschland verfügt über ein gewisses Vermögen, das zur Förderung der ehrenamtlichen gemeinnützigen Arbeit genutzt werden kann. Der Verein greift über einen Antrag auf diese Mittel zu um z.B. Ackerland für den VEGA Essen für Hilfsbedürftige zu pachten und die Wartung und Treibstoffkosten für Landfahrzeuge zu finanzieren. In der genannten VEGA nutzen die Mitglieder diese Infrastruktur um auf dem gepachteten Land Lebensmittel zu produzieren und damit bedürftige Menschen in einer von der VEGA und den Tafeln betriebenen Kantine im Erfurter Norden  zu versorgen. Die Mitglieder setzen sich aus Menschen aller Bevölkerungsschichten zusammen, wobei der Schwerpunkt bei Arbeitslosen, Flüchtlingen, Geringbeschäftigten und Enthusiasten liegt. Wer hat welchen Vorteil davon? Der größte Vorteil liegt bei den hilfsbedürftigen Menschen, denn im Tafelbeutel sind nicht mehr nur noch Lebensmittel am Verfallsdatum, sondern auch saisonales Gemüse, Obst und ggf. Milch, Mehl oder evtl. sogar Fleisch je nach Leistung der VEGA. Die zweiten Profiteure sind die VEGA Mitglieder. Jedes Mitglied besitzt eine VEGA-Karte. Je nach Leistungsposition in der Satzung eine 5er, 10er, 20er oder 25+ Karte.

Frau A ist eine kaufmännische Angestellte, die nach der Arbeit mit dem Privatauto Lebensmittel vom VEGA Gelände zur Kantine fährt. Damit erreicht sie ca. 7 Stunden in der Woche und besitzt eine 5er Karte. Mit dieser Karte hat sie Anspruch darauf bei Bedarf (weil ihr Arbeitgeber im Betrieb gerade Kurzarbeit fährt), oder auch wenn im Beutel der Kantine zum Beispiel gerade frischer Salat von der VEGA ist, auch ohne die "Spende" von 1€ und ohne einen Hartz4-Bescheid einen Beutel (oder eine Klappbox) pro Woche  zu erhalten.

Herr B ist pensionierter Stellwerkswärter und koordiniert für die VEGA die Fahrdienste und Dienstpläne. Da er dafür pro Woche ca. 14 Stunden (ca. 2,5h pro Tag telefonieren und Pläne schreiben) investiert, besitzt er die 10er Karte. Mit dieser hat er die gleichen Ansprüche wie Frau A. Allerdings hat die Stadt Erfurt zur Unterstützung der ehrenamtlich gemeinnützig tätigen Menschen entschieden, dass für Besitzer der VEGA 10er Karte die Nutzung der öffentlichen Einrichtungen wie z.B. Museen kostenlos ist. Darüber hinaus darf Herr B, wenn er will, auch einen bei Vorstellungsbeginn freien Platz des Theater Erfurt (welches sich in Trägerschaft der Stadt befindet) belegen und sich die Vorstellung ansehen.

Die Brüder P und D sind Flüchtlinge. Sie leben zusammen mit ihrer kleinen Schwester V in einer Einrichtung im Erfurter Osten. Mit dieser sind sie vor einiger Zeit aus Armenien über Syrien und die Balkanroute nach Deutschland geflohen. P arbeitet als Regaleinräumer, während D bisher keine Anstellung gefunden hat. V geht in eine Kita der Stadt Erfurt. Über Frau A, die in der gleichen Firma arbeitet, hat er von der VEGA erfahren und arbeitet inzwischen mit seinem Bruder, der in ihrer Heimat als Landwirt gearbeitet hat, für die VEGA. Jeder der Brüder kommt saisonal bedingt und durch die Betreuung der Schwester auf durchschnittlich ca. 21 Wochenstunden auf das Jahr gerechnet. Die beiden Brüder besitzen jeweils eine 20er Karte. Neben den Leistungen die Frau A oder Herr B erhalten können, sponsern die Stadtwerke Erfurt den Besitzern einer 20er Karte die Mitfahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Brüder benutzen diese ohnehin regelmäßig um vom VEGA Gelände zur Kita und zur Einrichtung zu kommen. Darüber hinaus erhalten die Brüder den um die Einkünfte aus dem Regaleinräumer-Job gekürzten Hartz4- Satz, sind jedoch nicht weiter verpflichtet neben der e.g.A. von über 20 Stunden eine Wiedereingliederung anzustreben, da ihre Arbeitsleistung für das Gemeinwohl durch e.g.A. der besteuerten Arbeitsleistung für den individuellen Vorteil gleichgesetzt wird.

Herr M ist gelernter Schlosser, 52-Jahre alt und "schwer vermittelbar". Seit ca. 3 Jahren ist er arbeitslos, nach dem die Stelle bei einem großen Industriebetrieb der Stadt gestrichen wurde. Er bezieht nach Auslaufen des Sozialplanes ALG II  und ist durch einen Hinweis des Jobcenters auf die VEGA aufmerksam geworden. Herr M arbeitet leidenschaftlich als "Mädchen für Alles" in der VEGA, kümmert sich um Reparaturen an den landwirtschaftlichen Geräten, fährt einen Ernteanhänger, bewacht in der Nacht das Gelände und weiß in der Regel als Einziger wo die Schlüssel für den Werkzeugschuppen sind. Über das Jahr gerechnet kommt er jede Woche auf über 30 Stunden, die er mit Arbeiten für die VEGA verbringt. Laut seiner Aussage ist er froh, dass er mit seiner Arbeit anderen Menschen helfen kann, gleichzeitig seiner gelernten Arbeit nachgeht und nicht zwangsweise als Gebäudereiniger über das Jobcenter vermittelt wird. Die kleine V hat er übrigens inzwischen auch ins Herz geschlossen, während er P und D als gute Kollegen beschreibt. Dass neben den Vorteilen wie sie die Anderen auch haben, die Monate, in denen er über 25 Stunden in der Woche gemeinnützig arbeitet, als Anrechtszeiten angesammelt werden findet er auch gut. So hat er als "alter Sack" vielleicht irgendwann nichts mehr beizutragen, und hat trotzdem noch fürs Alter vorgesorgt und muss zumindest Lebensmittel und die Bahnfahrt nicht von seiner kargen Rente zahlen. Wobei, meint er an, er hat gehört in Selb wäre eine VEGA in der Entstehung, die Kleidung produzieren will. Vielleicht gibt es von denen ja dann schon eine Altherrenkollektion.




Dienstag, 8. Dezember 2015

Das transmissive System

Vor einiger Zeithabe ich der Analogie der Suppe folgend diese These aufgestellt:

Um eine parallele individuelle und gemeinschaftliche Entwicklung zu ermöglich müssen beide gesellschaftlichen Systeme durch ein drittes System dynamisch miteinander verbunden werden.

Wir haben also auf einer Seite ein individuell orientiertes System und auf der anderen Seite ein gemeinschaftlich orientiertes System. Welche Elemente müssen getrennt voneinander gehalten werden, und welche Teile sollten miteinander in Austausch treten?






Individuum

Jedes der Systeme basiert auf individueller Leistung. Also der körperlichen, geistigen oder sozialen Handlung eines Individuums. Das Individuum, welches sich zum eigenen Vorteil betätigt führt dabei nicht zwangsweise eine andere Handlung aus als das Individuum, welches sich zum Gemeinwohl hin orientiert. Der Anbau einer Pflanze zum Beispiel ist sowohl zum inividuellen Vorteil (z.B. Selbstversorgung, Verkauf) möglich, als auch zum  gemeinschaftlichen Vorteil (z.B. Versorgung hilfsbedürftiger Menschen) möglich. Erst durch die Verbindung mit anderen Elementen  wird die Leistung definiert. Der Anbau einer Pflanze durch einen Menschen, der sie weder verzehrt, verwertet, verschenkt und nicht einmal Freude am Anbau empfindet, hat keine definierte Leistung erbracht. Die Leistung und alle Leistungen die zur Durchführung der Handlung erforderlich waren verfallen somit. Ganz also wie die Kosten, die der EU dadurch entstehen, dass zur Marktregulierung und dem hochhalten der Lebensmittelpreise Lebensmittel aufgekauft werden, gleichzeitig aber auch die Landwirte subventioneirt werden um eben jene Überschüsse zu produzieren.
Zum Ausgleich einer undefinierten Leistung (Überschuss) muss also weitere definierte Leistung (in diesem Fall Geld) aufgewendet werden. Die Anteile der Subventionen bzw. Leistungen an diesen Produkten verfallen somit.
Wichtiger als die Leistung an sich ist somit das Individuum, welches über die Richtung und Verknüpfung der Leistung entscheidet. Handelt es zum Beispiel für eine individuelle juristische Person indem sie ihr Wertmarken für individuelle Leistung (Geld) überträgt. Wodurch wiederum die individuelle jur. Person staatliche und eigene Infrastruktur nutzt um dem Individuum einen Dienst oder ein Produkt zur Verfügung zu stellen aus dem das Individuum (durch Zielqualitätenerfüllung), der individuellen jur. Person (durch Gewinnmargen) und der eigenen Infrastruktur (durch Auslastung und Leerung der Lager) ein Vorteil entsteht? Oder passiert das Gleiche durch eine Arbeitsleistung oder Spende an eine gemeinnützige jur. Person, die eine gemeinschaftliche Infrastruktur nutzt um Dienst und Produkt zum Vorteil für das Individuum und die Gemeinschaft zu erzeugen?


Infrastruktur

Wie sich das Individuum auch entscheidet, die involvierten Parteien benötigen eine Infrastruktur zur Erzeugung von Diensten und Produkten. Ohne Infrastruktur wäre es schwierig Leistungen zu verbinden, es fehlten die Mittel um selbst einfache Dienste oder Produkte zu erzeugen. Dies beginnt bei einfachsten Ressourcen wie Feuerholz und endet bei Serverfarmen in denen Daten und Informationen gespeichert, verarbeitet und weitergeleitet werden. Infrastruktur kann somit individuelles Eigentum als auch gemeinschaftliches Eigentum sein. Sie kann allerdings auch staatliches Eigentum sein. Dabei ist sie sowohl physisch vorhanden (bestehend aus Produkten und Diensten der individuellen oder gemeinschaftlichen Systeme) als auch virtuell existent (generiert aus Diensten und Produkten) als Werte, Gesetze und Normen des Staates. Die Hoheit über die virtuelle Infrastruktur im Sinne von Werten, Gesetzen und Normen muss dabei beim Staat liegen, da sowohl gemeinschaftlich orientiertes Handeln als auch individuell orientiertes Handeln als  Grundlage für die virtuelle Infrastruktur die jeweils andere Systemseite benachteiligt. Der Staat wiederum ist nicht frei in seinen Entscheidungen, da dieser durch die Individuen in ihm geformt wird. Die Gemeinschaft der Individuen entscheidet also indirekt über die Infrastruktur.

Staat

Der Staat bildet das dritte Element in diesem Verbindungssystem. Geformt aus den Individuen des Staates liegt die Aufgabe des Staats im Ausgleich zwischen Individuum, individuell orientiertem System und gemeinschaftlich orientiertem System. Die Verknüpfungspunkte liegen hier einerseits im Bereich der Infrastruktur und andererseits im Ausgleich der Mängel und Überschüsse aus Diensten und Produkten  des individuellen und des gemeinschaftlichen Systems. Der Staat kann somit an fünf Punkten agieren:

1. Staatliche Infrastruktur
Der Staat stellt Infrastruktur aus gemeinschaftlichen und individuellen Diensten und Produkten zusammen. Die Polizei ist dafür ein gutes Beispiel.

2. Individuelle Infrastruktur
Der Staat hat die Möglichkeit die individuelle Infrastruktur zu steuern. Steuern oder Fördermittel wären ein Beispiel. Das Ziel sollte hier sein, die Erzeugung von Mängeln und Überschüssen zu vermeiden. Überschüsse sind in dieser Hinsicht jene Leistungen, die weder der erzeugenden Infrastruktur durch Reinvestition, der handelnden jur. Person durch Ausgleich und Wachstum und dem Individuum durch die Erfüllung von Zielqualitäten zum Vorteil gereichen. Welche Zielqualität kann einem Individuum erfüllt werden, wenn statt 15 dann 16 Millarden Euro im Portfoliowert stehen?

3. Gemeinschaftliche Infrastruktur
Der Staat hat ebenso die Möglichkeit die gemeinschaftliche Infrastruktur zu steuern. In diesem Fall ist die Steuerung durch gesetzliche Vorgaben geeignet, die zum Beispiel festlegen, dass eine gemeinnützige Gesellschaft, die einen Fahrzeugpool für eine Gemeinde stellt und organisiert, staatliche Flächen ohne Gegenleistung nutzen darf. Analog zur individuellen Infrastruktur sind auch hier Überschüsse und Mängel auszugleichen. Wird z.B. staatliche Infrastruktur durch zuviele abgestellte Fahrzeuge beeinträchtigt? Werden Zielqualitäten durch den Fahrzeugpool erreicht?

4. Dienst- und Produktausgleich
Dem Staat muss es freistehen Mängel oder Überschüsse an Diensten und Produkten zum Ausgleich in das jeweils andere System oder das eigene System zur Stärkung der Staatsinfrastruktur zu leiten. Wenn zum Beispiel eine Firma bestohlen wurde, so stellt der Staat auf Basis der Steuerzahlungen der Firma polizeiliche Untersuchungen an. Die Firma ist dazu berechtigt, da sie Leistungen in Form von Steuern an den Staat erbringt. Der Staat wiederum erzeugt die Infrastrukturleistung der Polizei. Als weitergehenden Schritt könnte die Polizei nun einen Überschuss einer Druckerei dazu verwenden, die Druckerei als Ausgleich Plakate mit Phantombildern drucken zu lassen, während der Beschäftigungsmangel einer Genossenschaft dazu verwendet wird, die mangelnd beschäftigten Genossen mit der Verteilung der Plakate zu beauftragen.

5. Randfunktionen
Über die drei Systeme hinaus muss der Staat mit Vorgabe der virtuellen Infrastruktur Wege bestimmen und kontrollieren, die den Fluß von Individuen, jur. Personen, Diensten und Produkten in und aus den Systemen überwachen und ausgleichen. Das Handeln individueller jur. Personen von außerhalb des 3er-Systems muss durch eben jenen Ausgleich so gelenkt werden, dass Mängel und Überschüsse kontrollierbar bleiben und der Einfluß auf das System von Außen dieses nicht instabil werden lässt.

Fassen wir also nochmal zusammen. Individuelle und gemeinnützige jur. Personen müssen getrennt voneinander agieren. Das Individuum muss entscheiden können welcher Form jur. Personen es seine Leistung zuordnet, oder ob es beiden Leistungen zuordnet. Für Staat(S), Individuum(I), individuelle (IJP) und gemeinnützige jur. Personen (GJP) muss eine Infrastruktur bestehen. S, IJP und GJP müssen Infrastruktureigentümer sein können. Das Individuum muss IJP oder GJP sein um Infrastruktureigentümer zu sein. Privateigentum ist somit auch immer Eigentum einer individuellen juristischen Person. Gemeinschaftseigentum ist immer Eigentum einer GJP. Staatliche Infrastruktur ist Eigentum des Staates. IJP und GJP nutzen Infrastruktur um Dienste und Produkte zu erzeugen, die einen zielqualitativen Vorteil für Infrastruktur, jur. Person oder Individuen erzeugen. Erzeugung von Diensten oder Produkten, die nicht zum Erreichen einer Zielqualität führen oder erforderlich sind, sind durch den Staat als Überschussleistung zu beschränken (z.B. durch Steuern). Dem Staat muss es freistehen Überschussleistungen zum Mangelausgleich oder zur Infrastrukturförderung zu verwenden, oder Überschüsse in einem effektiven Bereich zu fördern um Mängel auszugleichen. Außeneinfluss auf das System muss durch ausgleichende und beschränkende Maßnahmen eingeschränkt werden.

wie drückt sie so etwas konkret aus? Auf der Individuellen Seite steht ein offener Markt, auf dem jedes Individuum als Gruppe aus Individuen oder allein als jur. Person agieren kann. Der Staat nimmt auf diesem Markt eine normierende und ausgleichende Funktion ein. Der Ausgleich funktioniert primär über die Lenkung durch Überschussbegrenzung. Ganz pragmatisch bedeutet das, dass wenn eine Firma die gewonnen Gelder weder in die eigene Infrastruktur (Reinvestition), noch in die Verbesserung der Zielqualitäten der Angestellten (mehr Gehalt, mehr Urlaub etc.), oder in die Erfüllung der Zielqualitäten von Individuen (Senkung der Preise für Kunden, bessere Qualität etc.) steckt, so ist dieser Überschuss zum Mangelausgleich  (z.B. als Spende an gemeinnützige jur. Personen) zu verwenden. Kriegt die Firma das nicht hin, so  muss sie besteuert werden, um sie in dem System in dem die Firma ja agieren will, ausgleichend dorthin zu bewegen wo sich ihre Mitbewerber im Markt bewegen. Eigentlich so, wie es im Moment die meiste Zeit läuft, nur dass die Lenkungsfunktion nicht funktioniert. Das System müsste das Wachsen am Markt nach oben hin bremsen, und dafür die Wurzeln stärken. Wenn ein Baum ohne Wurzeln nach oben schiesst, dann fällt er bei der kleinsten Brise, und das System in dem er steht muss ihn halten. Firmen hingegen, die das System in dem sie agieren stärken statt es auszunutzen, wären in dieser Hinsicht zu bevorteilen, denn auf der gemeinschaftlichen Seite ergeben sich ähnliche Abläufe. Wenn dem Individuum nämlich eine sicherere und fairere individuelle Leistung möglich ist, so besteht die Möglichkeit auch gemeinnützige Leistungen zu vollbringen. Leistungen, die Dienste und Produkte schaffen, die keinen Marktwerkt besitzen, jedoch Mängel auf der individuellen Seite des Systems ausgleichen. Marktwirtschaftlich ist die Versorgung hilfsbedürftiger Menschen ein großes Problem. Entfällt jedoch die finanzielle (individuell motivierte) Komponente, so sind Individuen in der Lage ehrenamtlich Flüchtlinge zu versorgen, staatliche Infrastruktur so zu nutzen, dass mehrwertige Dienste entstehen und sogar eigene Infrastruktur (z.B. Verteilernetzwerke für Kleidung) zu schaffen. Warum also zwei Systeme und dazwischen noch eines?

Damit dem Markt das gemeinnütige Handeln nicht im Weg steht und dem Gemeinwohl nicht der Markt, denn nicht jedes Handeln im Nutzen des Systems an sich ist gemeinnützig, genauso wie nicht jedes gemeinnützige Handeln wirtschaftlich ist. Der wichtigste Schritt ist es, wirtschaftliche und viele quantitative Elemente aus der gemeinschaftlichen Seite des Systems zu entfernen. Ebenso, wie gemeinschaftliche Betrachtungen aus dem Markt entfernt werden müssen. Es muss möglich werden, dass ein Bäcker seine alten Brötchen einfach spenden darf, genauso wie es möglich sein sollte, nachhaltig wirtschaftend individuellen Gewinn aus einer Bäckerei zu erwirtschaften. Womit wir wieder bei der Suppenanalogie wären. Ein System in dem Geldwerte auf einem stabilen Markt gehandelt werden, wo Ideen und Arbeit zu individuellem Erfolg beitragen, und auf der anderen Seite ein System in dem die einzelne Arbeit ein Gemeinschaftsprojekt ohne Geldwert und ohne Geld ist. In dem jeder Bedürftige oder Kranke und  jeder Aktive den gleichen Anspruch auf die Früchte gemeinsamer Arbeit und die Nutzung der gemeinsamen Infrastruktur hat.Ein System, das Sicherheit und Gemeinwesen erzeugt. Dazwischen ein Staat der ausgleicht, die Systeme voreinander schützt, sie miteinander verbindet und als gemeinsamer Rahmen und Außenfassade agiert.


In meinem nächsten Blog werde ich auf einige konkrete Möglichkeiten zur Realisierung eingehen.