Freitag, 25. November 2016

Was braucht es noch?

In Anbetracht der etwas entrückten Natur der Betrachtungen in den vorherigen Posts und Seitenbeiträgen, möchte ich mich in diesem Post mit den konkreten Voraussetzungen befassen, die die Realisierung eines transmissiven Systems möglich machen würden. Für die Vollständigkeit der Auflistung übernehme ich allerdings keine Gewähr.



Als Basis der gemeinschaftlichen und gemeinnützigen Arbeit im transmissiven System benötigt es die Anerkennung dieser Leistungen. Wer als Hartz4-Empfänger mehr als 20 Stunden in der Woche Leistungen für STEGA und VEGA erbringt, muss von der Eingliederungspflicht befreit sein, und keine Sanktionen befürchten müssen. Ansonsten würde immer die Konkurrenz zwischen erzwungener individueller Arbeit(sfindung) und der gemeinschaftlichen Tätigkeit bestehen.

Spendenrecht und Vereinssteuerrecht müssten ggf. vereinfacht werden. Es müsste durch die Angliederung einer VEGA an die STEGA zumindest möglich sein,  Leistungsspenden (und ggf. Sachspenden) auch ohne Entsprechung der Leistungsfähigkeit der VEGA anzunehmen, und stattdessen die Leistungsfähigkeit der STEGA heranzuziehen. Externe Spenden aus dem individuellen Bereich sind bei einer Heranziehung der STEGA bzgl. der Leistungsfähigkeit bereits im aktuellen Spendenrecht realisierbar und quittierbar. Der Anrechtsanspruch durch VEGA Mitglieder auf STEGA Leistungen über andere VEGAs und das Portal lässt sich hingegen nur schwer fiskalisch erfassen. Hier müsste zumindest geprüft werden, inwiefern es sich vertraglich realisieren lässt, den Anrechtsanspruch der Mitglieder über eine Registrierung bei der STEGA an Leistungen in angegliederten VEGAs zu binden.

Zur Realisierung benötigt es zu Beginn natürlich auch die Gründung der Stiftung für ehrenamtliche gemeinnützige Arbeit. Die Stiftung muss dabei über genügend Mittel verfügen, um das Portal erstellen und betreiben zu lassen, und über die entsprechende Leistungskapazität verfügen, um das vertragliche Rahmenwerk zu schaffen, dass eine Angliederung der VEGAs an die STEGA ermöglicht. Darüber hinaus muss sie sicherstellen können, dass die Verwaltung der Anrechtsstufen der registrierten Mitglieder gewährleistet ist, und über VEGAs und Portal den Zugriff auf die Anrechtsleistungen (zur Erfüllung der Zielqualitäten) für Hilfsbedürftige und Mitglieder koordiniert wird.

Danach ist es gar nicht mehr so weit. Gemeinnützige Vereine sind darauf folgend zu kontaktieren, zu überzeugen und die Angliederung als VEGA zu realisieren. Ein weiterer Stolperstein ist die bei Vereinen regelmäßig vorhandene Verbands- und Dachstruktur, wie sie z.B. bei Sportvereinen anzutreffen ist. Hier wäre klar zu trennen, dass die STEGA / VEGA Struktur rein den Zugriff auf die Leistungen des Vereins beeinflusst, während der Verein darüber natürlich auch Zugriff auf die Leistungen der STEGA und andere VEGAs erhält. Inhaltliche Themen verblieben weiterhin beim Verein bzw. den Dachorganisationen und Verbänden.


Ich behalte es mir vor, den Inhalt ggf. noch zu ergänzern, wenn noch weitere Stufen und Stolpersteine erkennbar werden. Ich würde mich auch über konstruktive Hinweise freuen!
 





Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen